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LÖSUNGSORIENTIERT
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Qualitätsmanagement

Keine internen Fortbildungskosten zur Aufrechterhaltung der Qualifikation. Eigene Ressourcen wie z.B. Beschäftigte werden durch einen externen Qualitätsmanagementbeauftragten entlastet und können produktiv für die Kernaufgaben eingesetzt werden. Ein erfahrener externer Qualitätsmanagementbeauftragter kennt auch andere Qualitätsmanagementsysteme, Abläufe, Methoden usw. und hat bei Qualitätsmanagementproblemen in der Regel schneller eine Lösung parat.

Ein externer Qualitätsmanagementbeauftragter darf interne Audits vollumfänglich durchführen. Ein interner Qualitätsmanagementbeauftragter darf seinen Tätigkeitsbereich nicht auditieren.

Eine Zertifizierung hat als Ziel die Unternehmensleistungen zu verbessern. Prozesse und Arbeitsabläufe werden nachhaltig optimiert, sodass Nachbesserungen und Reklamationen reduziert werden. Durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 können zusätzlich weitere Geschäfte generiert werden, da die Zertifizierung von vielen Auftraggebern gefordert wird.

Arbeitssicherheit

Bei mehr als 50 Beschäftigten ist die Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die einzige mögliche Betreuungsform. Aber auch mit weniger Beschäftigten sollte bei bestimmten Anlässen oder Tätigkeiten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt werden.

§ 3 der Baustellenverordnung schreibt vor, sobald auf einer Baustelle unterschiedliche Firmen bzw. mehrere Gewerbe tätig sind, hat der Bauherr die Verpflichtung einen SiGeKo zu bestellen.

Keine internen Fortbildungskosten zur Aufrechterhaltung der Qualifikation.

Eigene Ressourcen wie z.B. Beschäftigte werden entlastet und können produktiv für die Kernaufgaben eingesetzt werden.

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kennt auch andere Arbeitssicherheits-systeme, Abläufe, Methoden und sorgt somit für mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen.

Datenschutz

Sobald mehr als 19 Beschäftigte in einem Unternehmen mit personenbezogenen Daten automatisiert arbeiten, besteht nach dem BDSG eine gesetzliche Verpflichtung zur Ernennung und Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten müssen Sie sich an die Vorgaben der Datenschutzgesetzte halten. Unabhängig, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder nicht. 

Keine Fortbildungskosten für interne Beschäftigte.

Keine (teil) Freistellung von Beschäftigten und kein besonderer Kündigungsschutz.

Eine mögliche Teilhaftung bei Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Wie können wir Ihnen helfen?

Haben Sie Fragen zu unseren Beratungsthemen, Angeboten und der Vorgehensweise, dann nehmen Sie ganz einfach und unverbindlich Kontakt mit uns auf.

Steffen Fey ihr Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und Cloudlösungen.

Ihr Ansprechpartner:
Steffen Vey

info@qasida.de

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