Compliance der Website, das Recht auf Vergessenwerden, detaillierte Auskunftspflichten an Verbraucher und eine Meldepflicht für Datenpannen: Mit der neuen DSGVO haben sich die Anforderungen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit für Unternehmen deutlich verschärft. Auch die Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten ist für Betriebe mit mehr als 19 Mitarbeitern die personenbezogene Daten regelmäßig und automatisiert verarbeiten zur Pflicht geworden. Eine Aufgabe, die für die betroffenen Unternehmen nicht immer leicht zu meistern ist. Schließlich ist die Verarbeitung der erhobenen Daten komplex und risikoreich und die Personalbesetzung – besonders in kleineren mittelständischen Betrieben – oft knapp.
Wir von QaSiDa unterstützen Sie als externer Datenschutzbeauftragter beim Schutz personenbezogener Daten und der rechtssicheren Umsetzung aller DSGVO-Anforderungen. Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz!
Benennung des
Datenschutzbeauftragten
Benennung des Datenschutzbeauftragten mittels Bestellurkunde gemäß EU-DSGVO. Die Meldung des Datenschutzbeauftragten erfolgt durch uns.
Schulung
der Mitarbeiter
Ihre Mitarbeiter werden durch uns im Bereich des Datenschutzes geschult.
Prüfung & Beratung des Datenschutzes auf Ihrer Webseite
Wir prüfen und beraten Sie zum Datenschutz auf Ihrer Webseite, nach den Vorgaben der DSGVO.
Wir sind externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditoren mit langjähriger Erfahrung.
Wir erstellen für Sie ein praxisnahes Angebot. Sprechen Sie uns einfach an.
Wir setzten Ihre Wünsche Sicher und Kostengünstig um!
Ob Datenschutz im Gesundheitswesen, Datenschutz im Handwerk, Datenschutz im Handel oder Datenschutz im Büro: Als branchenunabhängiger und TÜV geprüfter externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor agieren wir für die unterschiedlichsten Unternehmen in und um Fulda. Ebenso arbeiten wir überregional. Wir bieten Ihnen einen kompletten Full Service rund um die Datenschutz-Grundverordnung, übernehmen genauso aber auch die Erstellung eines Datenschutzkonzeptes für Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Für weitere Informationen zum Thema Datenschutz stehen wir Ihrem Unternehmen gerne zur Verfügung.
Sobald mehr als 19 Mitarbeiter in einem Unternehmen regelmäßig und automatisiert mit personenbezogenen Daten arbeiten, besteht nach dem BDSG eine gesetzliche Verpflichtung zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten. Dies gilt für natürliche Personen wie Ärzte oder Steuerberater, juristische Personen wie AGs oder Vereine und Personengesellschaften wie GmbHs und KGs. Auch Parteien, Gewerkschaften und Verbände sind seit Mai 2018 zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragen verpflichtet.
Für Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, wird es schnell sehr teuer. So drohen nach dem neuen Datenschutzrecht für eine Nicht-Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Geldbußen bis zu 50.000 EURO. Eine fahrlässige oder unbefugte Datenverarbeitung wird mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet. Wird vorsätzlich gegen die DSGVO verstoßen, drohen sogar Freiheitsstrafen.
Ob ein Datenschutzbeauftragter intern oder extern bestellt wird, liegt im Ermessen eines jeden Betriebs und hängt u. a. von der Branche, Unternehmensgröße und der Personalpolitik ab. Grundsätzlich bringen sowohl die Inhouse-Bestellung als auch das Outsourcing Vor- und Nachteile mit sich. Für einen externen DSB spricht insbesondere:
Da wir selbst die Erfahrung machen mussten wie schwer es für ein Unternehmen sein kann, die Bereiche Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und Datenschutz in vollem Umfang und ohne Mängel umzusetzen, haben wir es uns auf die Fahne geschrieben, Unternehmen mit externen, voll ausgebildeten Beratern praxisnah und zu fairen Preisen zu betreuen und zu unterstützen.