Mit Sicherheit
effizient & praxisnah.

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QaSiDa – Ihre Experten: einfach, schnell und kompetent

Wir selber haben die Erfahrung gemacht wie schwer es für ein Unternehmen sein kann, die Bereiche Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Datenschutz korrekt und sicher umzusetzen. Unser oberstes Ziel ist es daher, Unternehmen praxisorientiert und an ihre Bedürfnisse angepasst zu betreuen.

STEFFEN VEY, GESCHÄFTSFÜHRER

Sicherheit ist für uns das A und O

Vertrauen, Zuverlässigkeit, Wertschätzung und Begeisterung kennzeichnen den Antrieb und unsere Arbeitsweise aus. Wir stehen für Beratung auf Augenhöhe mit dem Menschen als Erfolgsfaktor in einer wirksamen Unternehmensstruktur mit ergebnisortientierten Prozessen.

Diese Kunden vertrauen bereits auf QaSiDa

Testimonial

Das sagen unsere Kunden über uns.

FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Haben Sie erste Fragen zu den Themen Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und Datenschutz? 
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Punkte vorab.

Qualitätsmanagement

Keine internen Fortbildungskosten zur Aufrechterhaltung der Qualifikation. Eigene Ressourcen wie z.B. Beschäftigte werden durch einen externen Qualitätsmanagementbeauftragten entlastet und können produktiv für die Kernaufgaben eingesetzt werden. Ein erfahrener externer Qualitätsmanagementbeauftragter kennt auch andere Qualitätsmanagementsysteme, Abläufe, Methoden usw. und hat bei Qualitätsmanagementproblemen in der Regel schneller eine Lösung parat.

Ein externer Qualitätsmanagementbeauftragter darf interne Audits vollumfänglich durchführen. Ein interner Qualitätsmanagementbeauftragter darf seinen Tätigkeitsbereich nicht auditieren.

Eine Zertifizierung hat als Ziel die Unternehmensleistungen zu verbessern. Prozesse und Arbeitsabläufe werden nachhaltig optimiert, sodass Nachbesserungen und Reklamationen reduziert werden. Durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 können zusätzlich weitere Geschäfte generiert werden, da die Zertifizierung von vielen Auftraggebern gefordert wird.

Arbeitssicherheit

Bei mehr als 50 Beschäftigten ist die Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die einzige mögliche Betreuungsform. Aber auch mit weniger Beschäftigten sollte bei bestimmten Anlässen oder Tätigkeiten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt werden.

§ 3 der Baustellenverordnung schreibt vor, sobald auf einer Baustelle unterschiedliche Firmen bzw. mehrere Gewerbe tätig sind, hat der Bauherr die Verpflichtung einen SiGeKo zu bestellen.

Keine internen Fortbildungskosten zur Aufrechterhaltung der Qualifikation.

Eigene Ressourcen wie z.B. Beschäftigte werden entlastet und können produktiv für die Kernaufgaben eingesetzt werden.

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kennt auch andere Arbeitssicherheitssysteme, Abläufe, Methoden und sorgt somit für mehr Sicherheit für Ihr Unternehmen.

Datenschutz

Sobald mehr als 19 Beschäftigte in einem Unternehmen mit personenbezogenen Daten automatisiert arbeiten, besteht nach dem BDSG eine gesetzliche Verpflichtung zur Ernennung und Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

Sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten müssen Sie sich an die Vorgaben der Datenschutzgesetzte halten. Unabhängig, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder nicht. 

Keine Fortbildungskosten für interne Beschäftigte.

Keine (teil) Freistellung von Beschäftigten und kein besonderer Kündigungsschutz.

Eine mögliche Teilhaftung bei Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Das passende Leistungspaket für Ihre Bedürfnisse

WIR BERATEN SIE KOSTENLOS.

Fordern Sie noch heute Ihr Angebot an.

Wie können wir Ihnen helfen? Gerne senden wir Ihnen ein kostenfreies und unverbindliches Angebot für unsere Beratungs- und Zertifizierungsleistungen.

Alle Maßnahmen aus unseren Dienstleistungen können auch jederzeit einzeln gebucht werden, z.B. Schulungen, Audits sowie die Erstellung von Dokumenten.