Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Einfache
Kosten-Nutzen-Rechnung
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Keine
Fortbildungskosten
Keine Kosten für interne Mitarbeiter z. B. zur Aufrechterhaltung der Qualifikation
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Ausschließliche Fokussierung auf die Gesundheitskoordination
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Der Koordinator hat im Rahmen seiner in § 3 BaustellV genannten Aufgaben den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung der Ausführung als auch während der Ausführung des Bauvorhabens zu unterstützen. Er hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage sicher zu gestalten. Darüber hinaus dient seine Tätigkeit auch einem ungestörten Bauablauf und soll effektive spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ermöglichen.
Unsere Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Unsere Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Da wir selbst die Erfahrung machen mussten wie schwer es für ein Unternehmen sein kann, die Bereiche Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und Datenschutz in vollem Umfang und ohne Mängel umzusetzen, haben wir es uns auf die Fahne geschrieben, Unternehmen mit externen, voll ausgebildeten Beratern praxisnah und zu fairen Preisen zu betreuen und zu unterstützen.